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   VG Magdeburg, 28.11.2017 - 1 A 118/16   

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https://dejure.org/2017,54769
VG Magdeburg, 28.11.2017 - 1 A 118/16 (https://dejure.org/2017,54769)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 28.11.2017 - 1 A 118/16 (https://dejure.org/2017,54769)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 28. November 2017 - 1 A 118/16 (https://dejure.org/2017,54769)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 06.09.2012 - C-544/10

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.11.2017 - 1 A 118/16
    Dabei ist der Begriff des "Zusammenhangs" weit zu verstehen, weil die Definition weder genauere Angaben dazu, ob es sich um einen unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang handeln muss noch zu dessen Intensität oder Dauer enthält (EuGH, Urt. v. 06.09.2012 - C-544/10 -, juris).

    Dabei sind sowohl die vorübergehenden und flüchtigen Auswirkungen als auch die kumulativen Auswirkungen des wiederholten und längerfristigen Verzehrs eines bestimmten Lebensmittels auf den körperlichen Zustand zu berücksichtigen (EuGH, Urt. v. 06.09.2012, a. a. O.).

    Eine gesundheitsbezogene Angabe liegt jedenfalls immer dann vor, wenn impliziert wird, dass durch den Verzehr des Lebensmittels eine Verbesserung des Gesundheitszustandes stattfindet (LG Düsseldorf, Urt. v. 08.10.2014.- 12 O 200/14 -, juris unter Verweis auf EuGH, Urt. v. 06.09.2012, a. a. O.).

  • BGH, 17.01.2013 - I ZR 5/12

    Vitalpilze

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.11.2017 - 1 A 118/16
    Die Vorschrift erfasst Aussagen, die zwar auf eine der in Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1924/2006 genannten Funktionen Bezug nehmen, aufgrund ihrer allgemeinen und unspezifischen Formulierung aber nicht Gegenstand eines Zulassungsverfahrens sein könnten (BGH, Urt. v. 17.01.2013 - I ZR 5/12 -, juris).

    Unspezifische Angaben liegen daher nur dann vor, wenn darauf hingewiesen wird, dass durch die Einnahme des Mittels allgemein das gesundheitliche Wohlbefinden unterstützt bzw. gesteigert werden soll, nicht aber auf bestimmte dadurch zu fördernde Funktionen des Körpers Bezug genommen wird (BGH, Urt. v. 17.01.2013 - I ZR 5/12 -, juris).

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2016 - 15 U 8/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit der

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.11.2017 - 1 A 118/16
    Die Klägerin verweist diesbezüglich auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.06.2016 - I-15 U 8/15.

    Das OLG Düsseldorf führt in seinem Urteil vom 30.06.2016 (Az.: I-15 U 8/15, 15 U 8/15 -, juris) - auf welches sich die Klägerin in ihrer Argumentation stützt - aus, dass die Vorschrift des Art. 10 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1924/2006 auch dann Anwendung finde, wenn die gesundheitsbezogene Angabe zwar auf bestimmte, die Gesundheit oder das gesundheitliche Wohlbefinden unterstützende oder steigernde Funktionen des Körpers Bezug nimmt, diese Wirkung aber keinem bestimmten Nährstoff oder Lebensmittel zugewiesen wird, weshalb eine Zulassung nicht möglich ist.

  • BGH, 10.12.2015 - I ZR 222/13

    Bewerbung des Mehrfruchtsafts "Rotbäckchen"

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.11.2017 - 1 A 118/16
    Auch bei Anlegung des erforderlichen strengen Maßstabes (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.2015 - I ZR 222/13 -, juris) stimmt das Gericht den Beteiligten zu, die in Bezug auf die Zulässigkeit der beigefügten gesundheitsbezogenen Angaben keine Zweifel hegen.
  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 36/11

    Darf "Monsterbacke" "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" sein?

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.11.2017 - 1 A 118/16
    Im Umkehrschluss lässt sich also ableiten, dass die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben zulässig ist, wenn sie - erstens - den allgemeinen Anforderungen der Art. 3 bis 7 der VO (EG) Nr. 1924/2006 und - zweitens - den in Art. 10 bis 19 dieser VO aufgestellten speziellen Anforderungen entspricht sowie - drittens - gemäß dieser VO zugelassen und in die Liste der zugelassenen Angaben gemäß Art. 13 und 14 der VO aufgenommen ist (vgl. BGH, EuGH-Vorlage v. 05.12.2012 - I ZR 36/11 -, juris).
  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.11.2017 - 1 A 118/16
    Ihm stünde der Rechtsweg nur im Zusammenhang mit möglicherweise erheblichen Sanktionen offen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschl. v. 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02 -, juris).
  • OLG Hamm, 29.09.2011 - 4 U 71/11

    Werbung für ein Collagen-Lift-Drink - Health-Claims-VO

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.11.2017 - 1 A 118/16
    Eine Angabe ist irreführend i. S. d. Art. 3 S. 2 lit. a) VO (EG) Nr. 1924/2006, wenn sie positiv täuscht oder nicht hinreichend wissenschaftlich belegte Aussagen für Lebensmittel enthält (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 29.09.2011 - I-4 U 71/11 -, juris).
  • EuG, 30.04.2014 - T-17/12

    Hagenmeyer und Hahn / Kommission - Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.11.2017 - 1 A 118/16
    Die Verwendung einer gesundheitsbezogenen Angabe unterfällt einem grundsätzlichen Verbot mit legislativer Erlaubnismöglichkeit (EuG, Urt. v. 30.04.2014 - T-17/12 -, juris), weil Art. 10 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1924/2006 vorschreibt, dass gesundheitsbezogene Angaben verboten sind, sofern sie nicht den allgemeinen Anforderungen in Kapitel II und den speziellen Anforderungen im vorliegenden Kapitel (IV) entsprechen, gemäß dieser Verordnung zugelassen und in die Liste der zugelassenen Angaben gemäß den Artikeln 13 und 14 aufgenommen sind.
  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 10/13

    Wettbewerbsverstoß: Verwendung der Behauptung "zur traditionellen Entschlackung"

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.11.2017 - 1 A 118/16
    Ebenso spricht nichts dafür und ist insbesondere von der Klägerin nichts dafür vorgetragen worden, dass es sich bei der betreffenden Angabe um eine entsprechend diesen Grundsätzen etwa urheberrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützte Phantasiebezeichnung handeln könnte (vgl. BGH, Beschl. v. 13.11.2013 - I ZR 10/13 -, juris).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.11.2017 - 1 A 118/16
    Es müssen sich also aus dieser Rechtsbeziehung heraus bestimmte Rechtsfolgen ergeben können, was wiederum die Anwendung von bestimmten Normen auf den konkreten Sachverhalt voraussetzt (BVerwG, Urt. v. 23.01.1992 - 3 C 50/89 -, juris).
  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2010 - 9 S 1130/08

    Feststellungsklage zur Klärung von Zweifelsfragen bei drohenden Straf- oder

  • LG Düsseldorf, 08.10.2014 - 12 O 200/14

    Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben

  • VG Schleswig, 18.04.2023 - 1 A 122/20

    Irreführende medizinische Angaben auf einem Nahrungsergänzungsmittel

    Gelenke stellen lediglich eine Verbindung zwischen zwei oder mehreren Knochen her, das bedeutet jedoch nicht, dass der Knochen nicht auch ohne Gelenkverbindung intakt und funktionsfähig ist (VG Magdeburg, Urteil vom 28. November 2017 - 1 A 118/16 -, juris Rn. 50).

    Ein solch beliebig gearteter Bezug wird der gebotenen restriktiven Auslegung des Art. 10 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 1924/2006 im Hinblick auf die Zulassung gesundheitsspezifischer Angaben zugunsten des Verbraucherschutzes nicht gerecht (vgl. auch VG Magdeburg, Urteil vom 28. November 2017 - 1 A 118/16 -, juris Rn. 48f.).

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